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   LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21   

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LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21 (https://dejure.org/2022,48495)
LG Passau, Entscheidung vom 11.08.2022 - 3 S 70/21 (https://dejure.org/2022,48495)
LG Passau, Entscheidung vom 11. August 2022 - 3 S 70/21 (https://dejure.org/2022,48495)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Berufung, Vollkaskoversicherung, Revision, Haftungsquote, Selbstbeteiligung, Schadensgutachten, Berechnung, Gutachten, Fahrzeug, Kosten des Rechtsstreits, Verletzung materiellen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Passau, 26.03.2021 - 3 O 969/19

    Unklare Verkehrslage, Gesamtschuldnerische, Doppelte Rückschaupflicht,

    Auszug aus LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21
    Im Rechtsstreit gegen den Unfallbeteiligten sowie dessen Haftpflichtversicherung wurde mit rechtskräftigem Endurteil des Landgerichts Passau vom 26.02.2021 (vgl. Anlage K1), Aktenzeichen 3 O 969/19, die Haftungsquote des Unfallgegners mit 40% festgesetzt.

    aa) Erstattung Kfz-Haftpflicht (s. hierzu rechtskräftiges Urteil des LG Passau vom 26.02.2021, Az.: 3 O 969/19, Anlage K1).

    Die angegebenen Werte / Schadenspositionen und die Haftungsverteilung wurden jeweils dem überzeugenden und rechtskräftigen Urteil des LG Passau vom 26.02.2021, Az.: 3 O 969/19, Anlage K1, entnommen und in der Folge auch der hiesigen Berechnung zugrunde gelegt.

    Die Reparaturkosten ergeben sich aus dem rechtskräftigen Urteil des LG Passau vom 26.02.2021, Az.: 3 O 969/19, und betragen 7.002,04 EUR, s.o.

    Ausweislich der als Anlage K5 vorgelegten Schriftsätze des Klägervertreters wurde erst nach dem Urteil des LG Passau vom 26.02.2021, Az.: 3 O 969/19, an die Beklagte mit etwaigen Ansprüchen herangetreten.

    Die unstreitige Wertminderung und die unstreitigen Sachverständigen-Kosten ergeben sich auch aus dem Urteil des LG Passau vom 26.02.2021, Az.: 3 O 969/19.

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 426/14

    Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf

    Auszug aus LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21
    Maßgeblich ist allein das vertragliche Leistungsversprechen des Versicherten (vgl. BGH NJW 2016, 314).

    In einem solchen Fall ist A.2.7.1 b) der AKB anwendbar (vgl. BGH NJW 2016, 314 Rn. 20).

  • AG Passau, 17.09.2021 - 16 C 785/21

    Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert,

    Auszug aus LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Passau vom 17.09.2021, Az. 16 C 785/21, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:.

    Hinsichtlich der Einzelheiten sowie zur Vervollständigung des Tatbestands wird Bezug genommen auf die Verfahrensakte des Amtsgerichts Passau, Az.: 16 C 785/21.

  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 211/08

    Entsprechende Anwendung der Rechtsprechung zum Quotenvorrecht bei Vereinbarung

    Auszug aus LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21
    Gegenteiliges ergibt sich nach Ansicht der Kammer auch nicht aus BGH NJW 2010, 677 bzw. aus Laschke, Haftungsfallen im Verkehrszivilrecht, AnwBl 2007, 372 ff.
  • BGH, 14.04.2021 - IV ZR 105/20

    Wird ein kaskoversichertes Fahrzeug, welches bei einem Unfall beschädigt oder

    Auszug aus LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21
    Hinsichtlich der Frage nach dem zugrunde zu legenden Restwert bei der Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwands schließt sich das Gericht daher dem Amtsgericht an, auch unter Berücksichtigung von BGH NJW-RR 2021, 756.
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21
    Die erstattungsfähigen vorgerichtlichen Anwaltskosten errechnen sich auf Grundlage des berechtigten Hauptsachebetrags im hiesigen Verfahren als Gegenstandswert (vgl. BGH NJW 2008, 1888; hier: 514, 32 EUR) und betragen inklusive MWSt.
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinne ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (vgl. BGH NJW 2006, 152).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21
    Hinsichtlich des für das Berufungsgericht im Rahmen seiner Beurteilung maßgebenden Tatsachenvortrags ist zunächst festzuhalten, dass die Kammer nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO an die Beweiswürdigung sowie die Feststellungen des Erstgerichts gebunden ist, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung (unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen oder Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche) vorgetragen werden (vgl. BGH VersR 2005, 945), durch die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit entscheidungserheblicher Tatsachenfeststellungen begründet werden (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 39. Aufl. 2018, § 529 Rn. 2 ff.).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21
    Die vom Klägervertreter zitierte Kommentarstelle zu § 296 ZPO und die zitierte Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 21.02.1990, Az.: 1 BvR 1117/89, welche zu § 528 (a.F.) Abs. 1, 2 ZPO erging, sind daher hier nicht einschlägig.
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